Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind in vielen Betrieben Pflicht.
- Sie werden je nach Baugröße und Gefahrenpotenzial bereits beim Neubau oder Anbau vorgeschrieben.
- Entweder in Zusammenhang mit einer BMA (Brandmeldeanlage) oder separat und direkt zu steuern.
- Einmal installiert sind RWA-Anlagen jährlich zu prüfen.
- Im Brandfall sorgt eine RWA-Anlage für einen sofortigen Rauchabzug, somit wird die Wärmebelastung auf die Gebäudestruktur
minimiert.
- Einsatzkräfte der Feuerwehr haben schnellere Zugriffsmöglichkeit auf den Brandherd und Flucht und Rettungswege bleiben länger
rauchfrei.
- Im Falle eines Versagens bei einem Brand können hier Menschenleben gefährdet, sowie längere Betriebsausfälle die Folge sein.
- Eine regelmäßige, fach- und sachkundige Prüfung durch gut ausgebildetes Personal ist somit unumgänglich.
- Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.