Brandschutz-Beckmann Unsere Qualität = Ihre Sicherheit
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Flucht- und Rettungspläne

  • Flucht- und Rettungspläne dienen im Schadensfall zum raschen und sicheren Verlassen des Gebäudes.

 

  • Sie sind erforderlich bei Sonderbauten und Bauten die der Versammlungsstättenverordnung.

 

Flucht- und Rettungspläne beinhalten folgende Informationen

 

  • Grundriss des Gebäudes, der Etage oder der Anlage.
  • Standort des Planes ( Betrachter).
  • den eingezeichneten Flucht- und Rettungsweg.
  • Notfalltreffpunkte bei Bedarf.
  • Symbolisch dargestellte Notausgänge, Rettungs- und Notfallausrüstung, Rauch- Wärmeabzüge, sowie Brandbekämpfungseinrichtungen ( Feuerlöscher, Wandhydranten).
  • Verhaltensregeln im Notfall.
  • Erklärung der Symbole.

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Jens Beckmann

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