- Flucht- und Rettungspläne dienen im Schadensfall zum raschen und sicheren Verlassen des Gebäudes.
- Sie sind erforderlich bei Sonderbauten und Bauten die der Versammlungsstättenverordnung.
Flucht- und Rettungspläne beinhalten folgende Informationen
- Grundriss des Gebäudes, der Etage oder der Anlage.
- Standort des Planes ( Betrachter).
- den eingezeichneten Flucht- und Rettungsweg.
- Notfalltreffpunkte bei Bedarf.
- Symbolisch dargestellte Notausgänge, Rettungs- und Notfallausrüstung, Rauch- Wärmeabzüge, sowie Brandbekämpfungseinrichtungen ( Feuerlöscher, Wandhydranten).
- Verhaltensregeln im Notfall.
- Erklärung der Symbole.